Mitmachregeln für die Gewinnspiele der „Reiseshow“
Stand: 01.01.2023
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
2. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren
3. Zur Teilnahme am Gewinnspiel der „Reiseshow“ müssen die Kandidaten eine Gewinnfrage beantworten. Diese wird im Verlauf der Sendung vom Moderator oder einem der Interviewpartner gestellt. Ebenso ist die Gewinnfrage im Internet auf der Homepage der „Reiseshow“ (www.reiseshow.com) nachzulesen. Teilnahmeberechtigt an der Auslosung sind alle Kandidaten, die die richtige Antwort auf die Gewinnfrage auf dem vom Moderator der Sendung vorgegebenen Weg an die Redaktion der Sendung „Reiseshow“ schicken.
4. Bei der Auslosung des Gewinners durch die Redaktion der „Reiseshow“ werden nur Einsendungen berücksichtigt, die mit der richtigen Antwort auf die Gewinnfrage versehen und innerhalb der in der „Reiseshow“ genannten jeweiligen Frist für Einsendungen bei der Redaktion eingegangen sind: Einsendungen außerhalb des Einsendeschlusses werden nicht mehr berücksichtigt.
5. Teilnehmer am Gewinnspiel der „Reiseshow“ werden von der Auslosung ausgeschlossen, wenn sie nicht die erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Gewinners wie Name, Adresse und Telefonnummer bei ihrer Teilnahme am Gewinnspiel angegeben haben.
6. Sendet ein Gewinnspielteilnehmer die richtige Antwort auf eine Gewinnfrage mehrmals während eines Spielzeitraums an die Redaktion der „Reiseshow“, so nimmt der Teilnehmer dennoch nur mit einer Einsendung an der Auslosung des Gewinners teil.
7. Die ausstrahlenden Hörfunkveranstalter, der Veranstalter der „Reiseshow“ und die Redaktion der „Reiseshow“ treten nicht als Reiseveranstalter auf.
8. Die Teilnehmer am Gewinnspiel haben keinen Anspruch auf eine vollständige Ausschüttung des im Gewinnspiel angeführten Preises. Das letzte Recht der Ausschüttung behält sich das Unternehmen oder die Einrichtung vor, welche den Preis für das Gewinnspiel zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere können zu den ausgespielten Preisen wie zum Beispiel Gutscheine für Übernachtungen in Hotels und Pensionen Einschränkungen durch die Hotels oder Pensionen vorgenommen werden. Beispielsweise in der Verfügbarkeit des Preises. Hotels und Pensionen haben dabei das Recht, die Einlösung der Gutscheine aus dem Gewinnspiel der „Reiseshow“ zu bestimmten Terminen zu versagen, wenn dafür entsprechende Gründe seitens des Hotels oder der Pension glaubhaft angeführt werden können. Zu welchem Termin der oder die Gewinner der Gewinnspiele der „Reiseshow“ ihre Urlaubsgutscheine einlösen können, ist zwischen dem Gewinner oder den Gewinnern und der betreffenden Einrichtung individuell festzulegen. Die Redaktion der „Reiseshow“ hat hierauf keinen Einfluss.
9. Die ausgespielten Gewinne können den Gewinnern nicht in bar oder in Form anderer Gegenstände oder Gutscheine ausbezahlt werden.
10. Weder die ausstrahlenden Hörfunkstationen, noch die Veranstalter und die Redaktion der „Reiseshow“ übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der in der Sendung von den vorgestellten Reisezielen, Unternehmen und Personen gemachten Angaben. Zudem wird keinerlei Haftung zur Richtigkeit der Inhalte der ausgespielten Sachpreise in der „Reiseshow“ gewährt.
11. Die Bekanntgabe des Gewinners oder der Gewinner aus einem Gewinnspiel der „Reiseshow“ erfolgt schriftlich und auf der Internetseite der „Reiseshow“ unter www.reiseshow.com.
12. Die Redaktion der „Reiseshow“ gibt nach der Bekanntgabe des Gewinners oder der Gewinner aus einem Gewinnspiel deren Daten an die Einrichtungen weiter, welche die Gutscheine oder Sachpreise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen. Zudem werden den Gewinnern die Daten der Einrichtungen übermittelt, welche die Gutscheine oder Sachpreise zur Verfügung gestellt haben. Eine weiterführende Betreuung der Gewinner durch die Redaktion oder die Veranstalter der „Reiseshow“ sowie durch die ausstrahlenden Hörfunkstationen ist ausgeschlossen.
13. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel der „Reiseshow“ bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Mitmachregeln zum Gewinnspiel zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.
14. Mitarbeiter und deren Angehörige der Redaktion und des Veranstalters der „Reiseshow“ sowie der ausstrahlenden Hörfunkstationen sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen der „Reiseshow“ ausgeschlossen.
15. Sollte eine oder mehrere Passagen der Mitmachregeln zu den Gewinnspielen der Sendung „Reiseshow“ aus jedwelchen Gründen unwirksam werden, so behalten alle übrigen Passagen der Mitmachregeln zu den Gewinnspielen für die „Reiseshow“ dennoch vollständig ihre Gültigkeit.
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