DS-Mediendienste
Inhaber: Dieter Späth
Lerchenstr. 6
63150 Heusenstamm
USt-IdNr.: DE295516559

Telefon: 06104-9530622
Internet: www.reiseshow.com
E-Mail: service[at]ds-mediendienste.de

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieter Späth Mediendienstleistungen & Events (nachstehend „DS-Mediendienste“ genannt)
Gültig ab 10. Juli 2014

1. Allgemeines
1.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer DS-Mediendienste kommt durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage der Vertragsabschlüsse mit der DS-Mediendienste. Ihr Geltungsbereich umfasst auch sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne ausdrückliche Vereinbarung.

2. Leistungsumfang
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der DS-Mediendienste sowie den entsprechenden Angaben im Vertrag.
2.2 Die Leistungsbeschreibung liegt zur Einsichtnahme am Sitz der DS-Mediendienste aus.
2.3 Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden die Leistungen auf Grundlage externer Leitungszulieferer erbracht.
2.4 Die DS-Mediendienste behält sich das Recht vor, Leistungen zu verbessern, zu erweitern oder zu ändern, soweit dies die vertraglichen Vereinbarungen nicht negativ beeinflusst.
2.5 Von der DS-Mediendienste kostenlos vertragsunabhängig erbrachte Leistungen können jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz ergibt sich für den Auftraggeber nicht.
2.6 Das Recht zur Nutzung an einer von der DS-Mediendienste entwickelten oder bereitgestellten Software oder Produktion ist auf den Auftraggeber beschränkt. Wird das Recht auf Dritte übertragen – hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die DS-Mediendienste -, müssen sämtliche Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste der DS-Mediendienste verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen;
b) den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, dass die Voraussetzungen des vertraglich bestimmten Tarifs nicht länger bestehen;
c) rechtswidrige Handlungen und missbräuchliche Nutzung zu unterlassen;
d) Schadensereignisse, die Ansprüche gegen die DS-Mediendienste zur Folge haben könnten, sind dieser unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche – schriftlich anzuzeigen. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber ferner verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten.
Die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige gilt auch bei Ansprüchen an den Auftraggeber wegen der Verletzung eines Patentrechts oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechts. In diesem Fall soll der Auftraggeber rechtliche Schritte der DS-Mediendienste überlassen.
e) jede Änderung in der Person des Auftraggebers und von für den Auftragnehmer relevanten persönlichen Daten, bspw. Bankverbindung und Anschrift, unverzüglich anzuzeigen.

4. Entgelt
4.1 Die Verpflichtung zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts beginnt mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung. Ist das Entgelt nur für einen Teil des Kalendermonats in Rechnung zu stellen, wird jeder Tag mit 1/30 Monatsentgelt berechnet.
4.2 Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anderes vereinbart ist, monatlich im voraus zu zahlen.
4.3 Rechnungen für Warenlieferungen und zusätzliche Dienstleistungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der DS-Mediendienste.
4.4 Wurde vom Auftraggeber keine Einzugsermächtigung erteilt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung dem angegebenen Konto der DS-Mediendienste gutgeschrieben sein.
4.5 Die Aufrechnung des Entgelts mit Forderungen des Auftraggebers an die DS-Mediendienste ist nicht zulässig, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für Zurückbehaltungen.
4.6 Behauptet der Auftraggeber, ihm in Rechnung gestellte Gebühren nicht verursacht zu haben, hat er dies zu beweisen.
4.7 Bei Eintritt von Zahlungsverzug ist die DS-Mediendienste berechtigt, die vereinbarte Leistung zu unterbrechen oder zu verweigern. Dadurch wird der Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die DS-Mediendienste ist darüber hinaus ermächtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an die Forderungen handelsüblich zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich die DS-Mediendienste vor.

5. Vertragsdauer
5.1 Der Vertrag läuft, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr.
5.2 Die DS-Mediendienste hat unter anderem in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen:
a) Bei Verstoß des Auftraggebers gegen seine in 3.a) b) und c) genannten Pflichten.
b) Bei Auflösung des für den Auftraggeber zuständigen POP (Point of Presence) DS-Mediendienste
c) Bei Beendigung der Unternehmenstätigkeit der DS-Mediendienste.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sowohl gegenüber der DS-Mediendienste als auch direkt gegen die Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
6.2 Die DS-Mediendienste haftet für Schäden, die durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, soweit im Rahmen ihres Haftpflichtversicherungsvertrages Versicherungsschutz gegeben ist.
6.3 Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden, die mit den vertraglich vereinbarten Leistung nicht in Zusammenhang stehen.
6.4 Die DS-Mediendienste hat Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die vertragsgemäß von der DS-Mediendienste zu erbringende Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren, nicht zu vertreten. Dies gilt auch für den Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der DS-Mediendienste liegenden Störung.
6.5 Die DS-Mediendienste haftet weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der über ihre Dienste übermittelten Informationen, noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
6.6 Sobald eine Ware zur Übergabe an den Auftraggeber die Büroräume der DS-Mediendienste verlassen hat oder an die den Transport durchführende Person übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die DS-Mediendienste ist – in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber – dazu berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglich geregelten Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

8. Datenschutz
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der DS-Mediendienste übermittelten Informationen als nicht vertraulich.

9. Vertragswirksamkeit
9.1 Änderungen jedes Vertrages mit der DS-Mediendienste bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages der DS-Mediendienste rechtsunwirksam sein, so sollen sie derart umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Offenbach am Main.